Mit der Betreuungsverfügung lässt sich von jedem schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig wird.
Genauso lässt sich auch der Ausschluss eines bestimmten Menschen als Betreuer regeln. Möglich Inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, z.B. welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder was im Pflegefall zu veranlassen sein soll, können schon bestimmt werden.
Im Downloadbereich finden Se die Broschüre "Betreuungsrecht", - sowie weitere Formulare - herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.