Der Betreuungsverein Niederrhein e. V. übernimmt sowohl Betreuungen für Erwachsene (gem. §1896 BGB), die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können als auch sorgerechtliche Vertretungen für Minderjährige.
Hierbei ist es Ziel, dem hilfsbedürftigen Menschen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit zu verhelfen.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über das Betreuungsrecht geben. Hier finden Sie auch unser Angebot, nützliche Adressen und Hilfestellungen.
Bei Fragen und Anregungen freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.