Was ist eine Vormundschaft

 

Die Vormundschaft bezeichnet die vom Gericht bestellte gesetzliche Vertretung eines Minderjährigen.

 

Eine Vormundschaft wird notwendig, wenn die Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, weil ihnen das Sorgerecht entzogen wurde oder sie verstorben sind.

Eine Vormundschaft wird nur für Minderjährige eingerichtet.

 

Als Vormund kommen Personen, eine Behörde wie z.B. das Jugendamt oder ein Verein in Betracht, wenn die Voraussetzungen zur Führung der Vormundschaft erfüllt sind.


Zuständig für die Einrichtung der Vormundschaft ist das Familiengericht. Das Gericht beaufsichtigt, dass der Vormund monatlich Kontakt zum Minderjährigen hält.

 

 

 

 

 


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